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Die Ethikkommission der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissen- schaften prüft Forschungsvorhaben am Menschen von Forschern, die dieser Fakultät angehören, auf ihre ethische Unbedenklichkeit hin. Dabei wird "ethisch" hier nicht in einem philosophischen Sinn verstanden, sondern bestimmt sich nach für Ethikkommissionen festgelegten Normen. Die wichtigsten beiden Normen hierbei bauten: Der Versuch muss so gestaltet sein, dass ein Risiko für die Gesundheit der Probanden möglichst gering ist, und der Proband muss in den Versuch wohl informiert und freiwillig eingewilligt haben.
Vorsitzender:
Prof. Dr. mult. Nikolaus Knoepffler
Weitere Mitglieder:
Prof. Dr. med. Holger Gabriel (Institut für Sportwissenschaft)
Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. Günter Jerouschek (Rechtswissenschaftliche Fakultät) Prof. Dr. Dr. Ralf Koerrenz (Institut für Bildung und Kultur) Prof. Dr. Peter Kunzmann (Ethikzentrum) Prof. Dr. Hartmut Rosa (Institut für Soziologie) Prof. Dr. Georg Ruhrmann (Institut für Kommunikationswissenschaft) Prof. Dr. Melanie Steffens (Institut für Psychologie) Prof. Dr. Thomas Weiß (Institut für Psychologie)
Informationsmaterial
Declaration of Helsinki
EU Direktive vom 08.04.05 zu Good Clinical Practice
GCP-Verordnung
Gesetz über Medizinprodukte
Stellungnahme der Zentralen Ethikkommission "Die (Weiter-)Verwendung von menschlichen Körpermaterialien für Zwecke medizinischer Forschung" (2003)
Stellungnahme (Erste Ergänzung)
Stellungnahme (Zusammenfassung)
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