Allgemeine Informationen zur Zulassung
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Studienordnung §2 geregelt Studienordnung. Über die Zulassung entscheidet nach fristgerechtem Eingang der Bewerbung ein Zulassungsgremium. Die Zulassung wird durch das Master-Service-Zentrum der Universität ausgesprochen.
Zu Bewerbungsfristen s. Termine
Voraussetzungen
Die Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist ein erster Hochschulabschluss entsprechend einem Bachelorabschluss mit Studien- leistungen im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten (LP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) mit überwiegenden Fachanteilen (Kernfach, 120 LP) in Politikwissenschaften, Philosophie, Theologie, Pädagogik (Erziehungswissenschaften) oder ein gleichwertiger Hochschulabschluss eines fachlich einschlägigen Studiums.
Der Abschluss entsprechend der ECTS-Bewertungsskala (Beschluss der KMK vom 22.10.2004) darf nicht schlechter als „C“ bewertet sein. Sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis vorliegen, gilt der zum Zeitpunkt der Bewerbung dokumentierte Leistungsstand. Die Zulassungsvoraussetzungen für die Anmeldung zur Abschlussarbeit müssen vorliegen. Die Zulassung erfolgt vorbehaltlich eines erfolgreichen Bestehens der Abschlussarbeit. Bei Abschlüssen, die nicht auf der ECTS-Bewertungsskala (Beschluss der KMK vom 22.10.2004) beruhen, gelten die eben genannten Bestimmungen entsprechend, wobei der Abschluss oder der dokumentierte Leistungsstand nicht schlechter als 3,0 bewertet sein darf.
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen einschließlich eines Motivationsschreibens von ca. 2 Seiten an das Master-Service-Zentrum Hier erhalten Sie auch alle weiteren Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren.
Allgemeine Informationen zur Prüfung
Die Prüfungen des Studiengangs „Angewandte Ethik“ gliedern sich in studienbegleitende Modulprüfungen und die Masterarbeit. Informationen zur Voraussetzung zur Vergabe von Leistungspunkten finden Sie in der Beschreibung des jeweiligen Moduls (siehe Modulkatalog). Nach bestandener Masterprüfung wird der Hochschulgrad „Master of Arts“ verliehen. Die Anmeldung und Zulassung zu den Modulprüfungen und der Masterarbeit ist in der Prüfungsordnung geregelt.
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